MECON ist ein bundesweit tätiges Lohn- und Gagenabrechnungsunternehmen und spezialisiert auf die finanzielle Abwicklung von Komparsen.
MECON ist keine Komparsenagentur und vermittelt daher auch keine Komparsen. Fragen, die nicht die Gagenauszahlung betreffen, müssen mit den Agenturen geklärt werden.
Der Gagenschein ist ein Arbeitsvertrag! Das Verschweigen oder Verfälschen von Angaben ist ordnungswidrig und kann mit Bußgeld belegt werden! (§ 111 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV)
MECON überweist die Gage innerhalb von 14 Arbeitstagen (Mo. - Fr.) nach Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gagenscheins sowie aller erforderlichen Unterlagen.
Schüler ab 16 Jahren, Studenten, Selbstständige, Freiberufler, Rentner unter 65 Jahren und Auszubildende (bei schulischer Ausbildung) sind verpflichtet, ihren Status durch einen gültigen Nachweis (Ausweis / Bescheinigung / Gewerbeschein) in Kopie zu belegen.
Das Einreichen des Statusnachweises bei MECON genügt einmalig, vorausgesetzt der Nachweis ist am Drehtag noch gültig.
MECON ist gemäß Sozialversicherungsrecht verpflichtet, folgende Personen über die Lohnsteuerkarte abzurechnen:
Neben der Lohnsteuerkarte benötigen wir auch eine genaue Angabe zur Krankenkasse (z.B. BKK - VBU, AOK Berlin usw.)
Da bei oben genannten Personen am Drehtag keine kurzfristige sondern eine berufsmäßig ausgeübte Beschäftigung vorliegt, fallen die für Arbeitnehmer üblichen Abgaben zur Lohnsteuer und Sozialversicherung an!
Im Idealfall sollten alle Unterlagen zusammen mit dem Gagenschein direkt am Set beim Komparsenbetreuer abgegeben werden. Es besteht aber jederzeit die Möglichkeit, erforderliche Unterlagen bei MECON per Post, Fax (0331 / 721 35 12) oder E-Mail (nachweise@mecon.tv) nachzureichen.
Die Auszahlung der Gage kann erst erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig sind!
In diesem Fall bitte den Bescheinigungs-Vordruck dem Gagenschein beifügen. Die Bescheinigung kann auch im Nachhinein angefordert werden. Hierzu bitte den entsprechenden Vordruck mit einem frankierten Rückumschlag an MECON schicken.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kontaktdaten von MECON an den zuständigen Sachbearbeiter weiterzugeben, so dass dieser sich direkt mit uns in Verbindung setzen kann.
Staatsbürger der neuen EU-Länder Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Ungarn und Zypern sowie aller nicht EU-Länder benötigen zwingend eine gültige Arbeitserlaubnis!
Staatsbürger der alten EU-Länder müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Komparsen, die noch keine SV-Nummer haben oder denen die Nummer nicht bekannt ist, sollten in diesem Fall auf dem Gagenschein unbedingt Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland angeben, da sonst keine Meldung an die Sozialversicherung erfolgen kann.
Die SV-Nummer ist nicht die Nummer auf der Krankenkassen-Chipkarte, sondern auf dem Sozialversicherungsausweis oder dem Rentenausweis.