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Informationen für Komparsenwww.mecon.tv

Was ist MECON?

MECON ist ein bundesweit tätiges Lohn- und Gagenabrechnungsunternehmen und spezialisiert auf die finanzielle Abwicklung von Komparsen.

Hinweis: MECON ist keine Komparsenagentur und vermittelt daher auch keine Komparsen. Fragen, die nicht die Gagenauszahlung betreffen, müssen mit den Agenturen geklärt werden.

Der Gagenschein

Achtung: Der Gagenschein ist ein Arbeitsvertrag! Das Verschweigen oder Verfälschen von Angaben ist ordnungswidrig und kann mit Bußgeld belegt werden! (§ 111 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV)

Wann erfolgt die Überweisung der Gage?

MECON überweist die Gage innerhalb von 14 Arbeitstagen (Mo. - Fr.) nach Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gagenscheins sowie aller erforderlichen Unterlagen.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Schüler ab 16 Jahren, Studenten, Selbstständige, Freiberufler, Rentner unter 65 Jahren und Auszubildende (bei schulischer Ausbildung) sind verpflichtet, ihren Status durch einen gültigen Nachweis (Ausweis / Bescheinigung / Gewerbeschein) in Kopie zu belegen.

Hinweis: Das Einreichen des Statusnachweises bei MECON genügt einmalig, vorausgesetzt der Nachweis ist am Drehtag noch gültig.

Muss ich meine Lohnsteuerkarte einreichen?

MECON ist gemäß Sozialversicherungsrecht verpflichtet, folgende Personen über die Lohnsteuerkarte abzurechnen:

  • Arbeitslose
  • Schulentlassene
  • Wehr- oder Zivildienstleistende
  • Praktikanten (unbezahlt, ausgenommen Studenten und Schüler)
  • Arbeitssuchend gemeldete Personen (außer Arbeitnehmer)
  • Bezieher einer staatlichen Leistung (außer Bafög und BAB)
  • Arbeitnehmer in der Elternzeit
  • Arbeitnehmer im unbezahlten Urlaub

Neben der Lohnsteuerkarte benötigen wir auch eine genaue Angabe zur Krankenkasse (z.B. BKK - VBU, AOK Berlin usw.)

Hinweis: Da bei oben genannten Personen am Drehtag keine kurzfristige sondern eine berufsmäßig ausgeübte Beschäftigung vorliegt, fallen die für Arbeitnehmer üblichen Abgaben zur Lohnsteuer und Sozialversicherung an!

Wann und Wo muss ich Nachweise und Lohnsteuerkarte einreichen?

Im Idealfall sollten alle Unterlagen zusammen mit dem Gagenschein direkt am Set beim Komparsenbetreuer abgegeben werden. Es besteht aber jederzeit die Möglichkeit, erforderliche Unterlagen bei MECON per Post, Fax (0331 / 721 35 12) oder E-Mail (nachweise@mecon.tv) nachzureichen.

Achtung: Die Auszahlung der Gage kann erst erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig sind!

Ich benötige für die Arbeitsagentur eine ausgefüllte Arbeits- bzw. Einkommensbescheinigung

In diesem Fall bitte den Bescheinigungs-Vordruck dem Gagenschein beifügen. Die Bescheinigung kann auch im Nachhinein angefordert werden. Hierzu bitte den entsprechenden Vordruck mit einem frankierten Rückumschlag an MECON schicken.

Hinweis: Es besteht auch die Möglichkeit, die Kontaktdaten von MECON an den zuständigen Sachbearbeiter weiterzugeben, so dass dieser sich direkt mit uns in Verbindung setzen kann.

Was muss ich als nichtdeutscher Staatsbürger beachten?

Achtung: Staatsbürger der neuen EU-Länder Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Ungarn und Zypern sowie aller nicht EU-Länder benötigen zwingend eine gültige Arbeitserlaubnis!

Staatsbürger der alten EU-Länder müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Die Sozialversicherungsnummer

Komparsen, die noch keine SV-Nummer haben oder denen die Nummer nicht bekannt ist, sollten in diesem Fall auf dem Gagenschein unbedingt Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland angeben, da sonst keine Meldung an die Sozialversicherung erfolgen kann.

Hinweis: Die SV-Nummer ist nicht die Nummer auf der Krankenkassen-Chipkarte, sondern auf dem Sozialversicherungsausweis oder dem Rentenausweis.